
Dea Huaber und I
5. November 2018
Kletterer brauchen PME
20. Februar 2019| Kasse | Kurse aus demselben Handlungsfeld | denselben Kurs 2x pro Jahr | erstatteter Betrag |
|---|---|---|---|
| Barmer | ja | ja | 100%, max. 100,-€ |
| SBK | ja | ja | 75%, max. 80,-€ |
| AOK Bayern | ja | ja | 100% bis max. 150,-€ |
| DAK | ? | nein | 100%, max. 75,-€ |
| TK | ja | ja | 80%, max. 150,-€ |
| KKH | ja | ja | 100%, max. 150,-€ |
Ein Kurs ist in der Regel dem Jahr zuzuordnen, in dem der Kursbeginn liegt. Du musst üblicherweise 80% aller Kurstermine wahrnehmen, wenn du mit einer Erstattung rechnen willst. Laut Leitfaden für Prävention muss deine Kasse dir bis zu zwei Kurse per Anno erstatten.
Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland verjähren erst nach 4 Jahren (gemäß § 45 SGB I). Du kannst die Kosten für einen Präventionskurs aus dem Vorjahr also auch nach drei Jahren noch bei deiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen
AKTUELL
Einen Kurs aus dem Jahr 2025 kannst du noch bis zum 31. Dezember 2028 einreichen.
Weil: Rechnungen für das Kalenderjahr 2025 verjähren erst zum 31. Dezember 2028.
VIELEN DANK
Bernd
